

Evangelische Kirchengemeinde Wendlingen am Neckar

Gottesdienst | So 10.08. | 11 Uhr
Sonntag, 10.08., 8. Sonntag nach Trinitatis
- 11 Uhr Gottesdienst zur Sommerpredigtreihe
- (Unrath) Jakobskirche
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN
Am 30.11.2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt. Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben: Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte1 übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen. Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
Das Gelübde der Synodalen der Landessynode lautet:
„Ich gelobe vor Gott, mein Amt als Mitglied der Landessynode im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, zu führen. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, ich will die Verfassung der Kirche gewissenhaft wahren und darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde. So will ich treulich mithelfen, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus.“ Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein. Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum Freitag, 10.10.2025 bis 18 Uhr beim geschäftsführenden Pfarramt der Evangelischen Kirchengemeinde Wendlingen am Neckar, Pfarramt Wendlingen am Neckar Nord, Im Städtle 6, 73240 Wendlingen a. N., schriftlich eingereicht werden. Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich. In unserer Gemeinde sind 4 Kirchengemeinderäte zu wählen. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens 8 Bewerber unter Angabe von Name, (Haupt-)Beruf oder Dienstbezeichnung in nummerierter Reihenfolge aufführen. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens zehn, bei Kirchengemeinden unter 1.000 Gemeindegliedern von mindestens fünf zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen.
Bei der Wahl zur Landessynode gehört unsere Gemeinde zum Wahlkreis Esslingen/Kirchheim/Bernhausen/Nürtingen. Für diesen Wahlkreis sind die Wahlvorschläge bei der oder dem Vorsitzenden des Vertrauensausschusses für die Wahl, Herrn Robby Höschele, Steinenbergstraße 10, 72622 Nürtingen, bis spätestens spätestens 19. September 2025 um 18 Uhr einzureichen. In unserem Wahlkreis sind 5 Laien und 3 Theologen zu wählen. Der Wahlvorschlag darf nicht mehr als die dreifache Zahl von Bewerbern enthalten; die Bewerber sind nach Theologen und Laien getrennt in geordneter, nummerierter Reihenfolge aufzuführen. Diese Wahlvorschläge sind von mindestens zwanzig im Wahlkreis wahlberechtigten Kirchengemeindegliedern zu unterzeichnen.
Wir bitten alle Gemeindeglieder die Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen.
Die Aufgaben des Kirchengemeinderates
Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Kirchengemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen Entscheidungen für die Kirchengemeinde. Das Gremium setzt gemeinsam Ziele, gestaltet gemeinsam Kommunikation, erkennt und löst Konflikte gemeinschaftlich. Diese arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Sie fordert aber auch Kraft und Zeit.
Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung:
- bei der örtlichen Gottesdienstordnung
- in der Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens
- beim Bau und der Erhaltung der Gebäude
- im Pfarrstellen-Besetzungsgremium
- bei Festen der Gemeinde
- für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde
- bei Veranstaltungen für alle Altersstufen
- als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde
- bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Indem Sie sich an der Wahl beteiligen, bringen Sie zum Ausdruck, dass Ihnen die Entscheidungen, die vor Ort in unserer Kirchengemeinde und auf der Ebene der Landeskirche zu treffen sind, am Herzen liegen.
Gemeindemitglieder mit mehreren Wohnsitzen in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg können wählen, in welcher Kirchengemeinde sie wählen möchten Es erfolgt eine allgemeine Versendung der Briefwahlunterlagen.
Plakat: Evangelische Landeskirche | Kirchenwahl 2025
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